Check-Up in unserer Praxis
Neben den Vorsorgeuntersuchungen bieten wir Check-Up Untersuchungen bei bestimmten Fragestellungen an.
Nach §32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist geregelt, dass Jugendliche, die eine Arbeitstätigkeit aufnehmen, ärztlich untersucht werden müssen (Erstuntersuchung). Das betrifft alle Jugendliche, die älter als 15 und jünger als 18 Jahre alt sind. Der Gesetzgeber regelt durch diese Erstuntersuchung, dass bereits bestehende Einschränkungen oder Erkrankungen durch die Tätigkeit nicht verschlechtert werden. Die Untersuchung umfasst ein Gespräch über die geplanten Tätigkeiten, eine körperliche Untersuchung, Untersuchung der Körpermaße, Blutdruck, Herz- und Lungenfunktion und Urin. Je nach Tätigkeit erfolgt zusätzlich ein Seh- und Hörtest.
Bei einer Anstellung im Rahmen eines Minijobs und bei einer Anstellung, die kürzer als zwei Monate andauert (zB bei einem Ferienjob), entfällt die Jugendarbeitsschutzuntersuchung.
Wir bieten bei Aufnahme einer Sportart mit Wettkämpfen/Turnieren eine Sporttauglichkeitsuntersuchung an. Dazu gehört ein ausführliches Gespräch über die Sportart und Intensität sowie Sichtung aller aktuellen Befunde, eine körperliche Untersuchung inklusive Blutdruck und Bestimmung der Körpermaße, eine Urinuntersuchung sowie EKG und Lungenfunktionsdiagnostik.
Vor einer geplanten Operation führen wir die Voruntersuchungen zur OP Fähigkeit durch. Je nach Operation und Vorerkrankungen kann dies eine körperliche Untersuchung am Tag vor der Operation sein oder zusätzlich auch Blutentnahmen, EKG oder Lungenfunktion bei größeren Eingriffen umfassen.