Versichertenkarte vergessen?

Sollten Sie bei Ihrem letzten Besuch in unserer Praxis die Versichertenkarte Ihres Kindes nicht dabeigehabt haben, haben Sie mehrere Möglichkeiten den Versichertennachweis innerhalb des laufenden Quartals nachzureichen.

Bitte beachten Sie bitte unbedingt die Fristen zum Nachreichen der Versichertenkarte! Zu spät eingereichte Nachweise können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Letztes mögliches Einlesedatum für das 1. Quartal: 31.03., für das 2. Quartal: 30.06., für das 3. Quartal: 30.09., für das 4. Quartal: 31.12.

Ersatzbescheinigung per QR-Code

Sie können sehr bequem die App der Krankenkasse Ihres Kindes nutzen. Wenn die Krankasse die digitale Übermittlung per QR Code unterstützt, finden Sie in der App die Möglichkeit, untenstehenden QR Code der Praxis zu scannen. Die Ersatzbescheinigung wird anschließend verschlüsselt und direkt in unser Praxissoftwaresystem übertragen.
Eine weitere Rückmeldung Ihrerseits ist nicht erforderlich.

Der QR-Code enthält die KIM-Adresse unserer Praxis. KIM („Kommunikation im Medizinwesen“) ermöglicht die sichere und verschlüsselte Übermittlung medizinischer Dokumente zwischen berechtigten Einrichtungen. Diese Verbindung entspricht den Datenschutzrichtlinien für die elektronische Weitergabe von Patientendaten.

Alternative Möglichkeiten

Wenn Sie die digitale Übermittlung nicht nutzen möchten, können Sie uns den fehlenden Nachweis auch wie folgt zukommen lassen:

• Versichertenkarte persönlich in der Praxis vorlegen
• Ersatzbescheinigung per E-Mail an die Praxis senden

Sollten wir den Versichertennachweis nicht fristgerecht erhalten haben, müssen wir Ihnen die Behandlung als Privatrechnung nach GOÄ in Rechnung stellen.